Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % bzw. Personen, die als Fahrzeughalter eine Kfz-Steuer-Befreiung von mindestens 50 % erhalten. Die Voraussetzungen müssen mit aktuellen Unterlagen nachgewiesen werden. Kopie der aktuell gültigen Zulassungsbescheinigung Teil I oder II, Kopie des Behindertenausweises mit mind. 50 % Behinderungsgrad. Anstelle der Kopie eines Behindertenausweises mit 50 % Behinderungsgrad wird auch ein amtlicher Nachweis der Pflegegrade 1 bis 5 anerkannt. Eine Zulassung auf die Verwandtschaft (den Ehepartner, die Eltern, die Kinder und die Geschwister) ist möglich.